Lohngleichheitsanalyse nach Gleichstellungsgesetz

Am 1. Juli 2020 tritt das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft. Dieses bringt eine Pflicht zur Lohnanalysen für Unternehmen mit 100 und mehr Mitarbeitenden. Das Prozedere beinhaltet drei Schritte:

  • Analyse der Lohngleichheit
  • Prüfung der Analyse durch ein Revisionsunternehmen
  • Kommunikation der Resultate

Wir unterstützen Sie nach Bedarf bei der Wahl des geeigneten Vorgehens, führen die Lohngleichheitsanalyse durch und lassen diese durch ein autorisiertes Revisionsunternehmen prüfen. Weitere Details zur Analysepflicht entnehmen Sie dem untenstehenden Artikel:

PDF: Pflicht der Lohnanalyse als Chance, HR-Profi Oktober 2019


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